C1-Jugend

C1-Jugend
Jahrgang 2008/2009

Trainer:
Thomas Werner
Marc Bergmann
Haki Kelmendi

Trainingszeiten:Sommer
Dienstag     17.00 - 18.30 Uhr Sportanlage Nahne
Donnerstag 17.30 - 19:00 Uhr Sportanlage Nahne

FAQs Corona

Die niedersächsische Landesregierung hat am 16.03.2020 per Erlass verfügt, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, 
Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen ab sofort einzustellen ist.
Diese Maßnahmen wurden erlassen um dazu beizutragen, die Corona-Pandemie in unserem Land zu verlangsamen, und sind zunächst befristet bis zum 18. April.

Wir haben hier die bei uns eingehenden wichtigsten Fragen (FAQ) unserer Mitglieder und Übungsleiter zusammengestellt:

1. Absage des Trainings-, Spiel- und Sportbetriebs: Sonderkündigungsrecht für Mitglieder? Recht auf Beitragsminderung?
Welche Rechte haben die Mitglieder, wenn der Sport- und Trainingsbetrieb eingestellt wird?

Der Mitgliedsbeitrag stellt nach vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann.
Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins und damit auch nicht mit der Pflicht einer Gegenleistung verbunden.
Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken.
Beim SC Schölerberg sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Hallen-/ und Sportplatzmiete, Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge.
Insofern ist es nicht gerechtfertigt, den Beitrag zu mindern oder ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen.
Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden.

2. Müssen Mitarbeiter/innen trotzdem vergütet werden, wenn der Sport- bzw. Trainingsbetrieb eingestellt wird ?
    Das ist abhängig vom Status: 

- Ehrenamtlich Tätige mit Anspruch auf konkreten Aufwendungsersatz:

  Da der tatsächlich angefallene Aufwand ersetzt wird bestehen keine Zahlungsansprüche.

- Ehrenamtlich Tätige mit Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages:
  Unsere Vereinbarungen sehen vor, dass die ehrenamtlich Tätigen eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, wenn sie tätig geworden sind (z. B. je Übungsstunde).
  Fällt die Übungsstunde aus, dann entfällt auch die pauschale Aufwandsentschädigung.
  Wenn fortlaufend eine pauschale Aufwandsentschädigung vereinbart ist z. B. monatlich 20 € wird die Pauschale weiterhin ausbezahlt.

- Es besteht ein Vertrag über eine selbständige Tätigkeit:
  Wenn die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, zum Beispiel wegen eines behördlichen Verbots oder aufgrund von Hallenschliessungen,
  entfällt der Anspruch auf eine Zahlung.

3. Welche finanziellen Hilfen gibt es für freiberuflich tätige Übungsleiter/innen und Trainer/innen, deren Einnahmen durch die
    Einstellung des Sportbetriebs wegfallen?

    Die Einstellung des Sportbetriebs führt dazu, dass freiberuflich tätige Übungsleiter*innen und Trainer*innen, die ihre wirtschaftliche Existenz darauf ausgerichtet haben, in
    eine Notlage geraten.
    Dies haben Bundes- und Landesregierungen erkannt und angekündigt, für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige Hilfsprogramme aufzulegen, die über die bislang
    bekannten Steuer- und Finanzierungshilfen hinaus auch echte,
    nicht rückzahlbare Zuschüsse vorsehen sollen. Die Einzelheiten sind noch nicht im Detail bekannt, da diese derzeit mit Hochdruck erarbeitet werden.

4. Muss der SC Schölerberg weiterhin Pachtzahlungen sowie Abgaben für Sportstätten etc. leisten, obwohl die Einnahmen wegfallen?
    Ja. Grundsätzlich müssen wir als Verein Zahlungen der Miete, Pacht, Versicherungen sowie alle Abgaben an die Stadt für Sportanlagen und Hallen weiterhin leisten,
    auch wenn die Einnahmen wegfallen. 
    Die wirtschaftliche Situation unseres Vereins entbindet uns nicht von der Zahlungspflicht. 
    Dieser allgemeine Grundsatz wird durch die Corona-Pandemie nicht außer Kraft gesetzt.

5. Wirkt sich die Einstellung des Sportbetriebs durch die Vereine auf deren Beitragspflicht gegenüber den Dachverbänden aus?
    Nein. Die Einstellung des Sportbetriebs wirkt sich aktuell nicht auf die Beitragspflicht gegenüber den Dachverbänden aus.
    Die Beiträge sind durch die jeweils zuständigen Organe festgesetzt worden und in dieser Höhe zu leisten.
    Sie dienen der Verwirklichung des Verbandszwecks und der Aufrechterhaltung des Verbandsbetriebs.

6. Gibt es staatl. Hilfen oder finanzielle Unterstützung der Landesverbände für Sportvereine um z.B. Übungsleiter, Miete, etc. bezahlen zu können?
     Noch nicht bekannt. Vor dem Hintergrund der Einzigartigkeit der Umstände und der Tatsache, dass die weitere Entwicklung und die Folgen der Corona-Pandemie
     nicht 
absehbar sind, kann der LandesSportBund Niedersachsen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten derzeit keine Angaben machen.
     Auch sind die entsprechenden staatlichen Hilfen noch nicht bekannt. 
Hinsichtlich der Finanzierungshilfen für Personal wird auf die Ausführungen
     zum Kurzarbeitergeld verwiesen. 
     Die Bundesregierung plant derzeit ein Hilfsprogramm für die deutsche Wirtschaft, welches steuerliche Liquiditätshilfen und einen Schutzschirm in Form eines
     Kreditprogramms für Unternehmen vorsieht. 
     Inwiefern die Programme durch die Sportvereine und Fachverbände in Niedersachsen genutzt werden können, bedarf noch der Klärung, da das Programm
     noch nicht in allen Einzelheiten bekannt ist.

 

Rückfragen zu einzelnen Themen der Mitgliedschaft können an die Emailadresse This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. gesandt werden.
Wir versuchen alle Anfragen zeitnah zu beantworten.

 

Sanfte Gymnastik für Jedermann

Sanfte Gymnastik für Jedermann

Männlein, Weiblein und alle dazwischen sind ♡-lich eingeladen zu diesem Kurs.

Körperwahrnehmung und bewußte Atmung begleiten das Training zur Kräftigung und Mobilisierung des Körpers.

Es gibt keinerlei Altersgrenzen (weder nach oben, noch nach unten ;-)) jedoch solltest Du den Transfer zum Boden & wieder zurück in den Stand selbständig bewältigen können.

Wo & Wann?

Di., 16.15 - 17 Uhr in der Gymnastikhalle der Grundschule am Schölerberg

Bring bitte Deine eigene Matte mit !

Eine Probestunde ist jederzeit möglich..

Bitte melde Dich hierzu unter:

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G-Jugend

Saison 2023/2024
Jahrgang 2016 und jünger

G – Jugend I + II

Trainer:
Noah Baumann
Vincent Potthoff
Justus Cubick

Trainingszeit(Sommer)
Freitag 15:30 – 17:00 Uhr am Schölerberg

 

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