FAQs Corona
Die niedersächsische Landesregierung hat am 16.03.2020 per Erlass verfügt, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen ab sofort einzustellen ist.
Diese Maßnahmen wurden erlassen um dazu beizutragen, die Corona-Pandemie in unserem Land zu verlangsamen, und sind zunächst befristet bis zum 18. April.
Wir haben hier die bei uns eingehenden wichtigsten Fragen (FAQ) unserer Mitglieder und Übungsleiter zusammengestellt:
1. Absage des Trainings-, Spiel- und Sportbetriebs: Sonderkündigungsrecht für Mitglieder? Recht auf Beitragsminderung?
Welche Rechte haben die Mitglieder, wenn der Sport- und Trainingsbetrieb eingestellt wird?
Der Mitgliedsbeitrag stellt nach vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann.
Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins und damit auch nicht mit der Pflicht einer Gegenleistung verbunden.
Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken.
Beim SC Schölerberg sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Hallen-/ und Sportplatzmiete, Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge.
Insofern ist es nicht gerechtfertigt, den Beitrag zu mindern oder ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen.
Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden.
2. Müssen Mitarbeiter/innen trotzdem vergütet werden, wenn der Sport- bzw. Trainingsbetrieb eingestellt wird ?
Das ist abhängig vom Status:
- Ehrenamtlich Tätige mit Anspruch auf konkreten Aufwendungsersatz:
Da der tatsächlich angefallene Aufwand ersetzt wird bestehen keine Zahlungsansprüche.
- Ehrenamtlich Tätige mit Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages:
Unsere Vereinbarungen sehen vor, dass die ehrenamtlich Tätigen eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, wenn sie tätig geworden sind (z. B. je Übungsstunde).
Fällt die Übungsstunde aus, dann entfällt auch die pauschale Aufwandsentschädigung.
Wenn fortlaufend eine pauschale Aufwandsentschädigung vereinbart ist z. B. monatlich 20 € wird die Pauschale weiterhin ausbezahlt.
- Es besteht ein Vertrag über eine selbständige Tätigkeit:
Wenn die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, zum Beispiel wegen eines behördlichen Verbots oder aufgrund von Hallenschliessungen,
entfällt der Anspruch auf eine Zahlung.
3. Welche finanziellen Hilfen gibt es für freiberuflich tätige Übungsleiter/innen und Trainer/innen, deren Einnahmen durch die
Einstellung des Sportbetriebs wegfallen?
Die Einstellung des Sportbetriebs führt dazu, dass freiberuflich tätige Übungsleiter*innen und Trainer*innen, die ihre wirtschaftliche Existenz darauf ausgerichtet haben, in
eine Notlage geraten.
Dies haben Bundes- und Landesregierungen erkannt und angekündigt, für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige Hilfsprogramme aufzulegen, die über die bislang
bekannten Steuer- und Finanzierungshilfen hinaus auch echte,
nicht rückzahlbare Zuschüsse vorsehen sollen. Die Einzelheiten sind noch nicht im Detail bekannt, da diese derzeit mit Hochdruck erarbeitet werden.
4. Muss der SC Schölerberg weiterhin Pachtzahlungen sowie Abgaben für Sportstätten etc. leisten, obwohl die Einnahmen wegfallen?
Ja. Grundsätzlich müssen wir als Verein Zahlungen der Miete, Pacht, Versicherungen sowie alle Abgaben an die Stadt für Sportanlagen und Hallen weiterhin leisten,
auch wenn die Einnahmen wegfallen.
Die wirtschaftliche Situation unseres Vereins entbindet uns nicht von der Zahlungspflicht.
Dieser allgemeine Grundsatz wird durch die Corona-Pandemie nicht außer Kraft gesetzt.
5. Wirkt sich die Einstellung des Sportbetriebs durch die Vereine auf deren Beitragspflicht gegenüber den Dachverbänden aus?
Nein. Die Einstellung des Sportbetriebs wirkt sich aktuell nicht auf die Beitragspflicht gegenüber den Dachverbänden aus.
Die Beiträge sind durch die jeweils zuständigen Organe festgesetzt worden und in dieser Höhe zu leisten.
Sie dienen der Verwirklichung des Verbandszwecks und der Aufrechterhaltung des Verbandsbetriebs.
6. Gibt es staatl. Hilfen oder finanzielle Unterstützung der Landesverbände für Sportvereine um z.B. Übungsleiter, Miete, etc. bezahlen zu können?
Noch nicht bekannt. Vor dem Hintergrund der Einzigartigkeit der Umstände und der Tatsache, dass die weitere Entwicklung und die Folgen der Corona-Pandemie
nicht absehbar sind, kann der LandesSportBund Niedersachsen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten derzeit keine Angaben machen.
Auch sind die entsprechenden staatlichen Hilfen noch nicht bekannt. Hinsichtlich der Finanzierungshilfen für Personal wird auf die Ausführungen
zum Kurzarbeitergeld verwiesen.
Die Bundesregierung plant derzeit ein Hilfsprogramm für die deutsche Wirtschaft, welches steuerliche Liquiditätshilfen und einen Schutzschirm in Form eines
Kreditprogramms für Unternehmen vorsieht.
Inwiefern die Programme durch die Sportvereine und Fachverbände in Niedersachsen genutzt werden können, bedarf noch der Klärung, da das Programm
noch nicht in allen Einzelheiten bekannt ist.
Rückfragen zu einzelnen Themen der Mitgliedschaft können an die Emailadresse
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
gesandt werden.
Wir versuchen alle Anfragen zeitnah zu beantworten.
B-Jugend Mädchen
Saison 2022/2023
Jahrgang 2006-20007
Trainer: Denis Sell
Trainingszeiten: Sommer
Dienstags von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr Sportanlage Schölerberg
Donnerstags von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr Sportanlage Schölerberg
B-Jugend
Saison 2022/2023
Jahrgang 2006-20007
Trainer:
Daniel Kassing
Björn Larberg
Daniel Kasper
Freddy Kasper
Trainingszeiten: Sommer
Dienstags von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr Sportanlage Nahne
Freitags von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr Sportanlage Schölerberg
Gesundheitssport
Gesundheitssport
Emailadresse:
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Der SC Schölerberg bietet eine Reihe von Angeboten, die speziell der Gesunderhaltung und der Steigerung der Lebensfreude dienen. In einer Gruppe mit Gleichgesinnten macht es erheblich mehr Spaß und ein wenig Ehrgeiz bleibt dann nicht aus.
Gymnastik Damen
Kontakt über die Geschäftsstelle.
Ort: Grundschule am Schölerberg:
Kurs 1: Montag 18:30 - 19:30 Uhr
Kurs 2: Montag 19:30 - 20:30 Uhr
Entspannung für Körper, Geist und Seele
Übungsleiterin Frau Gabriele Visse
Mittwochs, 16:00 - 17:30 Uhr
in der Gymnastikhalle der Grundschule am Schölerberg
Rückenschule
In der Gymnastikhalle der Grundschule am Schölerberg
dienstags von17:00 - 18.00
im Sommer, bei gutem Wetter auf der Sportanlage Hanns-Braun-Str.
Gegen Rückenschmerzen hilft nur eines: Bewegung. Nur dadurch kommt die Wirbelsäule den Ausgleich, den sie nach zu langem Sitzen oder Stehen braucht. Zur Vorbeugung von Rückenbeschwerden werden kräftigende, aber auch die Beweglichkeit fördernde Übungsformen eingesetzt. Ziel ist eine verbesserte Körperhaltung.
Der Kurs wird von einer staatlich geprüften Physiotherapeutin geleitet!
Infos zu den Kursgebühren im Jahr 2022:
Die Kursgebühren werden pro Halbjahr erhoben.
Für Vereinsmitglieder ist ein Kurs in den Mitgliedsbeiträgen enthalten.
Für Mitglieder die an einem zweiten Kurs teilnehmen werden einmalig 20,- Euro pro Halbjahr erhoben.
Für Nichtvereinsmitglieder beträgt die Kursgebühr 85 Euro pro Halbjahr.